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KOSTEN

Vertragslogopädin:

Als ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Kassentherapeutin kann ich direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Sieht ihre Kasse einen Selbstbehalt vor, wird ihnen dieser direkt von ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.

 

Was benötige Ich für die Therapie?

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung, die Ihnen entweder der Hausarzt oder Ihr Facharzt ausstellt. Diese Verordnung können Sie persönlich, per Post, per E-Mail oder Online bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. . Bitte beachten Sie, dass die Verordnung spätesten bei der zweiten Therapieeinheit bewilligt sein muss. Außerdem müssen sie bei Bedarf einen Hausbesuche verordnen und bewilligen lassen.

ÖGK und BVAEB: wenn Sie bei diesen Kassen versichert sind, benötigen Sie derzeit keine chefärztliche Bewilligung

Der Therapietarif beinhält  alle Tätigkeiten die für eine erfolgreiche Therapie geleistet werden müssen, diese können zur Vor/Nachbereitung auch ohne die Patientinnen und Angehörige stattfinden .

Therapien müssen 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt werden, da diese sonst mit 50€  zur Verrechnung kommen, ein akuter Krankheitsfall bietet natürlich die Ausnahme.

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